Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dr. Martina Schaefer, M. A.
Das Arzthaftungsrecht nimmt gegenüber dem allgemeinen Haftpflichtrecht eine Sonderstellung ein. Es ist „publikumswirksam“, da es das höchste Gut des Menschen betrifft (Graf 2006). Dabei weist das Zahnarthaftungsrecht Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Arzthaftungsrecht auf. Die Rechtsprechung zum Facharztstandard ist auf die Zahnheilkunde übertragbar (Ziegner 2006).
Zahnärzte empfinden den großen Zeitaufwand, die lange Verfahrensdauer und fehlende Unterstützung als belastend im Gerichtsverfahren. Die finanzielle Belastung ist von großer Bedeutung und emotionale Betroffenheit wird geschildert (Reiß, Dick et al. 2013) Im Allgemeinen wird nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 mit einer deutlichen Zunahme der Verfahren gerechnet. So ist die besondere Bedeutung der Forschung im Feld Konfliktlösung und Konfliktvermeidung in der Zahnmedizin einleuchtend und sollte weiter forciert werden.
Auch von den Juristen wird die Bedeutung anderer Formen der Konfliktlösung anerkannt und erforscht (Colberg 2012). In den letzten 20 Jahren haben sich die Akzente verschoben, noch 1992 wurde postuliert für die alternativen konsensualen Streitbeendigungen gibt es in Deutschland keine Zukunft mit Verweis auf das im Grundgesetz verankerte Justizmonopol (Hay 2008, Achterfeld 2011).
Die Profession ist an der Erforschung der Wirksamkeit der Patientenberatung interessiert und hat das „Projekt Patientenberatung“ ins Leben gerufen (Bauer 2013). Diese Strategie dient einer Prävention der Konflikte zwischen Arzt und Patient. Die Erfahrungen zeigen, dass in der täglichen Praxis trotz Anerkennung des grundsätzlichen Erfordernisses eines „informed consent“ die Bedeutung des Aufklärungsgespräches häufig noch immer nicht richtig eingeschätzt wird.
„Anstrengungen der Profession sind geboten, dem einzelnen Berufsangehörigen zu verdeutlichen, dass es sich bei der Aufklärung [ ....] um ein medizinisch-ethisch begründetes Gebot handelt .” (Katzenmeier 2012)
Die vorliegende Untersuchung konnte zeigen, dass eine Konfliktlösung vor Gericht nicht prognostizierbar zu Gunsten des Zahnarztes ausgeht.
Es ist ein hohes Ziel, ein gesamtes Berufsleben lang Verfahren vor Gericht zu vermeiden. Dazu sollte besonderes Augenmerk auf die Qualität des Aufklärungsgespräches gelegt werden und konsensuale Streitbeendigungen bevorzugt werden.