Zahnärztliche Akademie

Diagnose „Burnout-Syndrom“ und die beruflichen Konsequenzen für den niedergelassenen Zahnarzt – eine empirische Studie

Dr. Klaus Spranz, M. A.

ln der vorliegenden Arbeit wurde empirisch die Entwicklung von Burnout-Erkrankungen bei praxisbetreibenden Zahnärzten und die damit verbundenen spezifischen Probleme untersucht.

Hierzu wurden mit insgesamt drei Burnout-Betroffenen niedergelassenen Zahnärzten autobiographisch-narrative lnterviews durchgeführt. Auf die Auswertung eines der lnterviews wurde unter anderem wegen mangelnder Anonymität verzichtet. Ziel war es, aus den in den lnterviews geschilderten Erfahrungen der einzelnen niedergelassenen Zahnärzte die besonderen Schwierigkeiten im Verlauf einer Burnout-Erkrankung der Kollegenschaft näher zu bringen, es mehr publik zu machen, zu thematisieren und präsenter und transparenter zu gestalten. Es sollten zudem die Veränderungen, die die Betroffenen bezüglich ihres Berufs- und Privatlebens im Laufe der Burnout-Erkrankung und deren Therapie vollzogen haben, herausgearbeitet werden. Begleitend wurde nach den Faktoren gesucht, die Burnout katalysieren bzw. ihm entgegenwirken.

Den lnterview-Kandidaten war gemeinsam die Tendenz zur Selbstüberschätzung und ein sehr ausgeprägter Ehrgeiz. Als Vertreter der Helferberufe sind sie gewohnt, die eigene Gesundheit und eigene Bedürfnisse zum Wohl der Patienten und der Familie in den Hintergrund zu stellen. Beide Kandidaten wurden zu Vorstandsschaften in Vereinen oder Berufsgenossenschaften gedrängt, wodurch ihre Freizeitressourcen beschnitten wurden. Die Anfangsphasen des Burnouts blieben unbemerkt. Der in fortgeschrittener Burnout-Phase beginnende Leistungsabfall wurde von den Betroffenen ignoriert beziehungsweise die eingeschränkte Leistungsfähigkeit wurde nicht wahrgenommen. So wurden zum Beispiel komplexe Behandlungsfälle von den Kollegen aufgeschoben, jedoch nicht weiterüberwiesen. Die erkrankten Kollegen empfanden alltägliche Probleme als zunehmend belastend. Konzentrationsschwäche und Absencen wurden von den Erkrankten selbst nicht wahrgenommen. Nicht die Betroffenen, sondern ihr Umfeld stellte die Behandlungsbedürftigkeit fest. Eine erste stationäre Therapie brachte bei beiden Kandidaten wenig Besserung. Auffallend war, dass die erste stationäre Therapie von beiden Kandidaten retrospektiv als zu kurz beurteilt wurde. Sie versuchten, die Verantwortung für Praxis, Personal und Patienten möglichst schnell wieder zu übernehmen. Hierbei spielten wirtschaftliche Erwägungen eine große Rolle. Aus der Erkrankung wurde während und auch nach der ersten stationären Therapie keine Lehren gezogen. Behandlungsalltag, Ehrenämter und damit verbunden der reduzierte Freizeitbereich wurden zunächst von den Kandidaten unverändert beibehalten, es wurde also einfach ,,business as usual" praktiziert.

Wenige Monate später erfolgte der totale psychische und physische Zusammenbruch. Erst hiernach erkannten die Betroffenen den dringenden Handlungsbedarf. Es folgten vorübergehende Praxisschließung oder Einstellen von Vertretern, mehrmonatige stationäre Behandlungen waren erforderlich. Beide betroffenen Kollegen äußerten bei den lnterviews, Suizidgedanken gehegt zu haben.

Durch den längeren Behandlungsausfall während der Therapie gerieten die Erkrankten relativ schnell in massive wirtschaftliche Bedrängnis mit drohender lnsolvenz. Verstärkt wurden diese wirtschaftlichen Probleme durch Leistungsverweigerung seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung. Juristische Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang waren die Folge. Bürokratische Hindernisse mit Krankentagegeldversicherern und mit dem Versorgungswerk bei geplanten Wiedereingliederungsmaßnahmen versperrten die Wiederaufnahme des Praxisbetriebs.

Trotz mehrmonatiger Therapie war einer der lnterviewkandidaten bis zum heutigen Tage nicht mehr in der Lage, seine Praxistätigkeit wieder aufzunehmen. Der andere lnterviewkandidat hat binnen eines Jahres seine Tätigkeit als Teilhaber in seiner früheren Gemeinschaftspraxis aufgenommen, allerdings mit einer um etwa 50 Prozent reduzierten Behandlungsstundenzahl.

Festzustellen bleibt, dass bei einer Burnout-Erkrankung eines niedergelassenen Zahnarztes neben einer bleibenden reduzierten Belastbarkeit im ungünstigsten Fall die endgültige Praxisaufgabe folgt und dauerhafte Berufsunfähigkeit eintritt.

Zur Burnout-Prävention scheinen konsequent geplante Zeiträume für die Regeneration wie regelmäßiger und längerer Urlaub, Sport ohne Zeit und Leistungsdruck, Hobbies und Meditation sehr wichtig zu sein.

Der beruflichen lsolation kann durch interkollegialen Austausch, soziale Netzwerke wie Fortbildungszirkel oder regionale Zahnärztestammtische, aber auch durch Zusammenschluss mit Kollegen zu Gemeinschaftspraxen begegnet werden.

Abzuraten ist von übertriebenem Ehrgeiz, Selbstüberschätzung verbunden mit zu hoch gesteckten Zielen, ausufernden ehrenamtlichen Tätigkeiten, permanentem Zeit- und Leistungsdruck und übermäßiger Verschuldung, da sie im Verdacht stehen, eine Burnout- Erkrankung zu katalysieren.

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