Zahnärztliche Akademie

Faltenunterspritzung beim Zahnarzt mit Botox und Hyaluronsäure. Kritische Betrachtung in Gruppen mit unterschiedlicher Praxisbindung

Thomas Tkalcic, M. A.

Die Faltenbehandlung mittels Botulinumtoxin Typ A und Hyaluronsäure stellt eine ausgezeichnete Erweitung des Spektrum der ästhetischen Zahnmedizin dar.

Eine Patientenbefragung unter 61 Patientinnen einer Zahnarztpraxis, aufgeteilt in 2 Gruppen, Neupatienten und Stammpatienten, die sich erstmals mit Fillern und Botox behandeln ließen, zeigt unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit eine sehr hohe Akzeptanz und Zufriedenheit der Patienten bei gleichzeitig geringer Nebenwirkungsrate. Grundsätzlich tendierten die Stammpatienten in ihren Antworten immer etwas positiver als die Neupatienten, speziell bei Fragen zum Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und dem Grad der Aufklärung fühlten sich die Stammpatienten wesentlich wohler.

Von den 61 befragten Patientinnen wollten bis auf eine wieder zu einer Folgebehandlung kommen. Von den 32 Patientinnen der Gruppe der Stammpatientinnen wollen alle zu einer Folgebehandlung kommen. Von 29 Probanden der Neupatientengruppe wollen 28 wiederkommen, ein guter Wert, der bei Neupatienten zur zahnärztlichen Behandlung nicht erreicht wird. 

Die Positionierung als Anti-Aging-Praxis stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar und führt zu einer Abgrenzung gegenüber dem Angebot anderer Praxen, ein Umstand der in der heutigen Zeit für das wirtschaftliche Überleben speziell einer Einzelpraxis wichtig ist. Sie lässt sich sehr gut in ein vorhandenes Praxiskonzept ästhetischer Zahnmedizin einbinden. Durch Faltenunterspritzung werden die Ergebnisse ästhetischer Zahnmedizin auf eine Weise ergänzt oder überhaupt erst möglich, wie dies ohne die Behandlung mit Botox oder Hyaluronsäure nie möglich gewesen wäre. Dies führt in der Folge zu hochzufriedenen Patienten, die sich umfassend betreut fühlen und der Praxis über Jahre hinaus verbunden bleiben.

Die Ausübung der Faltenunterspritzung mittels Botox und Hyaluronsäure führt nicht zu einer Deprofessionalisierung des Zahnartzberufes. Das Hauptbetätigungsfeld des Zahnarztes wird immer die Zahnmedizin bleiben, durch höhere Qualifikation und Ausbildung zu einem Spezialisten mit entsprechendem Fachwissen wird im Gegenteil die Professionalität noch erhöht.

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