Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dr. Jürgen Carow
Der ursprüngliche Anlass für die Bearbeitung dieses Themas war der Eindruck des Verfassers – und seiner Kollegen im Praxisführungsausschuss – dass neben die wissenschaftliche Zahnheilkunde gesetzliche Vorschriften und Normen die zahnärztliche Tätigkeit mehr und mehr beeinflussen. Ein Zahnarzt muss heute einen erheblichen Teil seiner Zeit dafür verwenden, seine Praxis so zu gestalten, dass die einschlägigen Vorschriften auch ihren Niederschlag im Praxisalltag finden. Das subjektive Empfinden des Verfassers war das einer gewissen Machtlosigkeit, Zahnärzte gewissermaßen als Spielball von Politik und Industrie, mit – wenn überhaupt - geringen Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der sie betreffenden unzähligen Vorschriften und Normen. Diese Bild hat sich gewandelt.
Zum einen ist die Zahl von ca. 150 Normen in der Zahnheilkunde nicht unerheblich, aber sie vermehrt sich, wie der erste Eindruck war, nicht ständig, sondern sie werden europa- und weltweit synchronisiert. Darin liegt auf der einen Seite die Chance, auf Grund der Interessenlage anderer Nationen die Anforderungen an Medizinprodukte verringert werden, aber auch, dass die deutsche Dentalindustrie sich der internationalen Konkurrenz stellen muss. Der Entwicklungsprozess einer Normung ist transparent und folgt grundsätzlich demokratischen Gepflogenheiten. Es sollte von der Zahnärzteschaft ein Konzept erarbeitet werden, wie sich entwickelnde Probleme auf dem Normungsbereich prospektiv erkennen lassen und im Sinne der Zahnärzte bearbeitet werden können.
Diese Arbeit kann nicht von ehrenamtlichen tätigen Zahnärzten bewältigt werden, sondern nur standespolitisch begleitet werden. Es muss eine Synergie zwischen hauptamtlichen Experten und standespolitisch Verantwortlichen entstehen. Der ehrenamtlich tätige Zahnarzt ist Sachwalter aller deutschen Zahnärzte, während der Experte Sachbearbeiter und „ausführendes Organ“ ist. Normen müssen verbrauchergerecht sein und dürfen die Tätigkeit des Zahnarztes nicht dominieren.