Zahnärztliche Akademie

Reaktionen des Freien Verbandes deutscher Zahnärzte auf die Neuregelung im Bereich Zahnarzt im Jahr 1998

Eine Diskursanalyse

Dr. Martin Honig


Das Hauptziel des Verbandes ist die Sicherstellung der freien Berufsausübung des zahnärztlichen Berufs und damit der zentrale Wert der Profession.

Hier ist der FVDZ seit seiner Gründung immer wieder gefordert und wird es auch in der Zukunft sein. Auch ist deutlich erkennbar, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Behandlungsfreiheit und dem Bereich Zahnersatz besteht. Die Eingliederung des Zahnersatzes zu Beginn der 70er Jahre in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist für den Verband gleichbedeutend mit einer Einschränkung der Behandlungsfreiheit. Daher ist auch das Jahr 1998 nach 23 Jahren Zahnersatz als reine Sachleistung mit immer wiederkehrenden Kostendämpfungsgesetzen ein Schicksalsjahr.

Das "Geschenk" der neu erlangten Freiheit mit der Aussicht der völligen Ausgliederung des Zahnersatzes im Jahr 2000 sowie der Einführung der Kostenerstattung, dem Abbau von Reglementierungen (Wirtschaftlichkeitsgebot, Gutachterwesen, Genehmigungsverfahren) kann nur als großer Erfolg der politisch Beteiligten des FVDZ bewertet werden. Damit geht im Jahr 1998 ein langer Kampf zu Ende. Umso bedeutender ist diese Zeitperiode für den FVDZ, gilt es doch jetzt mit der Gültigkeit dieses Gesetzes ab dem 01.01.1998 dieses zu verteidigen und in der Öffentlichkeit seine positiven Änderungen darzustellen, um die erreichte Freiheit zu festigen, und dann die Möglichkeit in der Diskussion zu haben, das Erreichte auch auf weitere Felder der Sachleistung auszudehnen.

Betrachtet man jedoch die Pressemitteilungen des Verbandes im Jahr 1998, dann muss ernüchternd festgestellt werden, dass das Scheitern der Neuregelung im Bereich Zahnersatz auch durch ein Festhalten an Nebenthemen, dem Heil- und Kostenplan und der Keramikverblendung begründet ist. Es ist unverständlich, dass der Verband seine einzige Möglichkeit der Außendarstellung in solch einer Weise nutzte.

Alle Presemitteilungen beschäftigen sich mit den beiden erwähnten Nebenthemen und das in einer Art der Darstellung, die weder dem Verband dient, noch der Profession und schon gar nicht dem zentralen Wert. Die Form der politischen Rhetorik dient nicht der Sache, sondern dient in diesem Zusammenhang nur dem politischen Gegner, den Krankenkassen, die es geschickt verstanden haben, das alte eingeübte Bild des Zahnarztes als Betrüger, Abzocker wiederzubeleben. Und man kann nur feststellen, dass der Verband auf diese politische Taktik in dieser Zeit reingefallen ist. Damit hat er der Profession und dem zentralen Wert keinen Dienst erwiesen. Sicherlich ist diese Vorgehensweise nicht der alleinige Grund für das Scheitern der Reform, denn die Bundestagswahl und Beeinflussung der Politik durch die anderen Akteure hat sicherlich auch einen großen Teil zum Scheitern beigetragen. 

Es drängt sich jedoch die Frage auf, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, einerseits die Vorteile des Gesetzes für die Patienten in den Vordergrund zu stellen, denn die Wahlfreiheit war nie zuvor so groß wie zu dieser Zeit. Doch in den Pressemitteilungen wurde darauf nicht eingegangen und wenn dann nur am Rande. Der Stil der Pressemitteilungen ist dabei am meisten zu bemängeln und wirft die Frage auf, ob die Verantwortlichen des Verbandes dabei gut beraten waren. Denn das waren sie sicherlich nicht. Es hätte klar sein müssen, dass die Befürworter des Sachleistungssystems auf Seiten der Versicherer alles tun würden, um die Profession, das Gesetz und schlussendlich die Regierung in Misskredit zu bringen, da es das geeignete Thema für die anstehende Bundestagswahl war.

Der politische Schachzug der Verbündeten auf diesem Feld ist als genial zu bewerten. Die Taktik des FVDZ, sich darauf einzulassen und schlussendlich auch noch den Minister zu attackieren, dem sie das Gesetz zu verdanken hatten, grenzt schon an Selbstmord. Denn durch das Festhalten an den Nebenthemen wurde dem politischen Gegner in die Hand gespielt und das Bild der Profession, die der Gegner aufgebaut hat, bestätigt. Der Betrugsvorwurf, die falsche Abrechnung, so falsch diese Aussagen auch waren, hat die öffentliche Meinung mitgeprägt, damit zur Abgrenzung der Profession in der Öffentlichkeit geführt und ihr großen Schaden zugefügt. Die Frage, die sich stellt, abgesehen von dem Stil der Pressemitteilungen, ob es überhaupt eine Chance gegeben hätte, den Lauf der Dinge abzuwenden, ist schwer zu beantworten. Denn das Sachleistungssystem stand auf dem Prüfstand. Ob die Öffentlichkeit den Wechsel verstand oder wollte, hat sie durch ihrem Wählerwillen bei der Bundestagswahl klar zum Ausdruck gebracht. Vielleicht war die Zeit dafür noch nicht reif genug im Jahr 1998.

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