Gutachten im Auftrag der Krankenkassen unterscheiden sich in ihrer Aufgabenstellung von Gerichtsgutachten. Von besonderer Bedeutung für die zahnärztliche Versorgung ist, dass der Gutachter nach klaren und transparenten Regeln entscheidet.
Unterlagen von Gutachterverfahren im Auftrag der KZV werden den Teilnehmern anonymisiert zur Vorbereitung zugesandt. In Gruppen werden die Fälle unter Anleitung der Moderatoren aufbereitet. Die gutachterliche Synopse erfolgt unter der Anleitung der Referenten.
Gutachterliche Entscheidungsfindung bei Verfahren im Auftrag von KZV und Krankenkassen
| Fr. 19.04.13 | 09.00-18.00 |
| Sa. 20.04.13 | 09.00-13.00 |