Nach der Untersuchung auf Zahn- oder Zahnfleischschäden, die unbedingt vor dem Bleaching beseitigt werden müssen, folgt eine Professionelle Zahnreinigung (PZR), um alle oberflächlichen Auflagerungen zu entfernen. Jetzt kann die "Orginalfarbe" bestimmt und das weitere Vorgehen besprochen werden.
Gegebenfalls müssen nach dem Bleaching vorhandene zahnfarbene Füllungen und Restaurationen im sichtbaren Bereich, weil sie jetzt zu dunkel erscheinen, durch hellere ausgetauscht werden, denn diese Materialien reagieren nicht auf das Bleaching.
Das Bleachen kann solange wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist.
Von freiverkäuflichen Präparaten muss abgeraten werden, weil sich darunter Mittel befinden, die qualitativ fraglich sind, zu einer unzureichenden bzw. ungleichmäßigen Aufhellung führen, das Zahnfleisch reizen und sogar bleibende Zahnschäden verursachen können. Die Hauptproblematik der unkontrollierten Selbstanwendung liegt jedoch im Fehlen der fachkundigen Diagnostik: Der Laie kann die Ursachen für seine Zahnverfärbungen nicht sicher beurteilen, und so unterbleiben möglicherweise wichtige Vorbehandlungen. Auch "Dentalkosmetikern" in Bleaching-Centern, die nicht unter zahnärztlicher Leitung stehen, fehlt diese fachliche Kompetenz.
Interessiert? Sprechen Sie uns doch einfach an! Wir beraten Sie gerne!