Nach Eingang der Kursanmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung und Rechnung über die Höhe der Kursgebühr.
Nach Zugang der Kursanmeldung bei der Akademie ist die Anmeldung für den Teilnehmer verbindlich. Für die Akademie tritt die Verbindlichkeit mit dem Eingang der Kursgebühr ein.
Bei Abmeldung von einem durch die Akademie bestätigten Kurs erfolgt eine Gutschrift der vollen Kursgebühr. Diese Gutschrift kann innerhalb von zwei Jahren für einen anderen Kurs in Anspruch genommen werden. Sie ist übertragbar. Ist nach zwei Jahren die Kursgebühr nicht in Anspruch genommen, so verfällt sie.
Bei der Abmeldung ab 4 Wochen oder weniger vor Kursbeginn verfällt die Kursgebühr, es sei denn, es kann ein Ersatzteilnehmer gefunden werden.
Aus- und Vorbereitungsassistenten erhalten eine 40% Ermäßigung auf die Kursgebühr, solange der Kurs nicht durch andere Teilnehmer ausgebucht ist. Eine Bescheinigung der zuständigen Kammer über den Status des Kursteilnehmers als Aus- und Vorbereitungsassistent muß dafür mit der Anmeldung vorgelegt werden. Für Interessenten wird gegebenenfalls eine Warteliste geführt. Arbeitskurse sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die fotografische Aufzeichnung von Diapositiven oder Overheadprojektionen sowie Tonaufnahmen sind während des Kurses auch aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Der Betrieb von Handys ist während des Kurses nicht erlaubt.
Mit der Anmeldung zu einem Kurs bestätigt der Kursteilnehmer die Geschäftsbedingungen der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe.